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Insolvenzversicherung
Insolvenzversicherung ist Pflicht und das ist auch gut so! Reiseveranstalter sind nach §§ 651r und 651w BGB dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Selbstverständlich haben wir unsere Reisen nach den neuesten gesetzlichen Richtlinien des Reiserechts ausgearbeitet. In allen Reisen ist für Sie zu Ihrem Schutz die vorgeschriebene Insolvenzversicherung eingeschlossen. Diese haben wir bei der tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen.